Auf Schulhöfen darf zukünftig im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen`wieder geraucht werden. Dies hat Oberbürgermeister Dirk Elbers entschieden. Er nimmt damit die Bestimmung zurück, dass während dieser Veranstaltungen auf dem gesamten Schulgelände nicht geraucht werden darf. Innerhalb der Schulgebäude bleibt das Rauchverbot in dieser Zeit selbstverständlich bestehen. Gleiches gilt unabhängig
davon für das Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände während des
Schulbetriebs.

Das Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in NRW gilt seit
dem 1. Januar 2008. Demnach dürfte bei Veranstaltungen des Brauchtums geraucht werden. Die Stadt hat jedoch im Rahmen ihres Hausrechts ein Rauchverbot innerhalb aller städtischen Gebäude verhängt. In Düsseldorfer Schulen finden pro Jahr bis zu 50 Veranstaltungen des Brauchtums statt, hauptsächlich des Karnevals und der Schützen in Schulen.

“Die Erfahrungen gerade des letzten Winters haben gezeigt, dass die bisherige Regelung nicht viel Sinn macht. Die Gäste verlassen den Saal und stellen sich auf die Straße. Dort stören sie nicht nur Anwohner, sondern hinterlassen leider auch Zigarettenkippen”, so der OB. Außerdem ist es in Zukunft wieder möglich, dass Besucher der Veranstaltungen “eben mal kurz vor die Tür gehen können, um zu rauchen.”

Dies darf aber nicht dazu führen, dass die Schulhöfe dadurch verdreckt werden. Die Veranstalter müssen dafür Sorge tragen, dass die Schulgelände nicht durch Zigarettenstummel verunreinigt zurückgelassen werden.

(c)Text: Pressedienst Düsseldorf